Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 800,00 EUR sind zwar versicherungspflichtig, allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt hingegen unverändert.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 2.11.2006 zusammengefasst.

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Gleitzonenrechner des vdek (Excel)

Der Gleitzonenrechner wurde zum 1.1.2012 aktualisiert. Die Anpassung berücksichtigt den aktuellen Faktor F (0,7491) sowie die vereinfachte Gleitzonenformel (beitragspflichtiges Arbeitsentgelt = 1,2509 x Arbeitsentgelt - 200,72). Der Faktor F wird aus den Beitragssätzen der einzelnen Versicherungszuweige (einschießlich des einheitlichlichen allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung) zum 1.1. eines Kalenderjahres gebildet.


Gleitzonenrechner vdek  
Download: Gleitzonenrechner des vdek

Sollte Sie in einem Firmennetzwerk mit eingeschränkten Rechten arbeiten, dann können Sie den Gleitzonenrechner unter Umständen nicht ausführen. Wenden Sie sich dann bitte an den Systemadministrator Ihres Firmennetzwerkes.

Gleitzonenrechner 2012 (EXCEL-Datei)


Mit dem Gleitzonenrechner können die Beiträge in der Krankenversicherung auch nach dem einheitlichen ermäßigten Beitragssatz aus dem Arbeitsentgelt in der Gleitzone berechnet werden, wenn der Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Durch die Auswahl des entsprechenden Beitragsjahres lassen sich auch die Beiträge vor dem 1.1.2011 berechnen.

Folgende Berechnungen sind nicht möglich:

  • Tageweise Beitragsberechnung bei Sonderfall 1
    Fälle, in denen Versicherungspflicht wegen Anrechnung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt besteht, das monatliche Arbeitsentgelt aber unter 400,01 EUR liegt (Maßgabe des § 2 Abs. 2 Satz 4 BVV)
  • Tageweise Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigten (Sonderfall 3)

  • Tageweise Beitragsberechnung bei Berücksichtigung von Einmalzahlungen

  • Beitragsberechnung für Einmalzahlungen., die in einer beitragsfreien Zeit gezahlt werden.

  • Ermittlung des Umlagebeitrags (U1 und U2) sowie der Insolvenzgeldumlage.

Dieser Gleitzonenrechner ist nach dem Optionsmodell entsprechend Ziffer 1.2 des Besprechungsergebnisses der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 13./14.10.2009 programmiert worden. 

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Ziffer 1.2 des Besprechungsergebnisses der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 13./14.10.2009 (PDF)


Haben Sie noch Fragen?

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den speziell aufbereiteten Besprechungsergebnissen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.