Selbsthilfegruppen vermitteln Informationen zwischen Laien und Professionellen und sollen so die
Arzt-Patienten-Beziehung verbessern. Sie widmen sich mit ihrer Arbeit der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung
von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen, von denen ihre
Mitglieder entweder selbst oder ihre Angehörigen betroffen sind.
In Sachsen-Anhalt existieren gegenwärtig rund 1.000 Selbsthilfegruppen mit rund 20.000 Mitgliedern.
Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder regional arbeitende Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal. Sie
sind professionelle Beratungseinrichtungen zur Stärkung der Eigenverantwortung und gegenseitigen freiwilligen
Hilfe.
Die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt unterstützen Selbsthilfegruppen, -verbände und -organisationen seit vielen
Jahren.
Die Daten belegen das wachsende Engagement der Ersatzkassen in der Selbsthilfe.
Ab 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände über zwei separate Förderstränge:
Für beide Förderarten sind seitens der Krankenkassen die organisatorischen Umsetzungen in vollem Gange.
Für Sie bedeutet dies, dass sowohl für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, als auch für die krankenkassenindividuelle Förderung gesondert Anträge einzureichen sind. Hierzu werden ihnen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung gestellt!
Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) wird die gegründete Arbeitsgemeinschaft „Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt“ mit einem gesonderten Schreiben entsprechend informieren und Ihnen das entsprechende Antragsformular zur Verfügung stellen.
Zum Herunterladen der Antragsformulare:
Antragsformular zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung von
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Antragsformular zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung von
Antragsformular zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung von
Zur krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung) sind die Anträge wie bisher an die einzelnen Krankenkassen zu richten. Beachten Sie bitte, dass die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt (BARMER, DAK, TK, HMK, HEK, GEK und HZK), wie auch in den Vorjahren, ihre Selbsthilfeaktivitäten über die VdAK/AEV-Landesvertretung gemeinsam fördern. Einzige Ausnahme ist die KKH, diese fördert zukünftig eigenständig!
Zum Herunterladen der Antragsformulare:
Antragsformular zur krankenkassenindividuellen Förderung von
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Antragsformular zur krankenkassenindividuellen Förderung von
Antragsformular zur krankenkassenindividuellen Förderung von
Bitte beachten!
Die Antragsfrist für die Einreichung aller Förderanträge wurde bis zum 31. Januar des Jahres, für das die Förderung beantragt wird, verlängert!
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gern zur Verfügung.