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Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen vermitteln Informationen zwischen Laien und Professionellen und sollen so die Arzt-Patienten-Beziehung verbessern. Sie widmen sich mit ihrer Arbeit der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen, von denen ihre Mitglieder entweder selbst oder ihre Angehörigen betroffen sind. Seit  2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände über zwei separate Förderstränge:

1. die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung 

    (Pauschalförderung) und

2. die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

    (Beachten sie: gilt ab 2012 bei den Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt 

    ausschließlich nur für Organisationen auf Landesebene)

Für Sie bedeutet dies, dass sowohl für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, als auch für die krankenkassenindividuelle Förderung gesondert Anträge einzureichen sind. Hierzu werden ihnen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung gestellt!


Zum Herunterladen der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung von

 

       Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene

    

       Selbsthilfekontaktstellen

   

       Selbsthilfegruppen


Zum Herunterladen des Antragsformulars für die krankenkassenindividuelle Förderung von

 

       Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene


Bitte beachten!

Die Antragsfrist für die Einreichung aller Förderanträge wurde bis zum 31. Januar des Jahres, für das die Förderung beantragt wird, verlängert!


Für weitere Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gern zur Verfügung.


Das GKV-Versorgungsgesetz in der Diskussion

 

» Download Ausgabe Januar 2012

 

Weitere Themen:

  • » 14. Gesundheitspol. Symposium
  • » Interview mit Carmen Niebergall
  • » Rettungsdienst
  • » Pflege

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