Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen vermitteln Informationen zwischen Laien und Professionellen und sollen so die Arzt-Patienten-Beziehung verbessern. Sie widmen sich mit ihrer Arbeit der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen, von denen ihre Mitglieder entweder selbst oder ihre Angehörigen betroffen sind. Seit 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände über zwei separate Förderstränge:
Für Sie bedeutet dies, dass sowohl für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, als auch für die krankenkassenindividuelle Förderung gesondert Anträge einzureichen sind. Hierzu werden ihnen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung gestellt!
Zum Herunterladen der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung von
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Zum Herunterladen des Antragsformulars für die krankenkassenindividuelle Förderung von
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Bitte beachten!
Die Antragsfrist für die Einreichung aller Förderanträge wurde bis zum 31. Januar des Jahres, für das die Förderung beantragt wird, verlängert!
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Das GKV-Versorgungsgesetz in der Diskussion
» Download Ausgabe Januar 2012
Weitere Themen:
- » 14. Gesundheitspol. Symposium
- » Interview mit Carmen Niebergall
- » Rettungsdienst
- » Pflege
Sachsen-Anhalt spezial:
Landesvertretung Sachsen-Anhalt




